Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Erbringen von Internet-Dienstleistungen durch
4People Hosting,(nachfolgend „Dienstleister„
genannt):
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Der Dienstleister erbringt seine Dienste ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Dienstleister sie schriftlich bestätigt.
(3) Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeine
Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie
Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht
der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens
jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten
sollte, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist der
Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,
an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die vom Dienstleister erbrachte Dienstleistung
kommt mit Kenntnisnahme dieser AGB und der Auftragserteilung durch
den Auftraggeber sowie der Auftragsbestätigung oder
Auftragsausführung durch den Dienstleister zustande.
§ 3 Kündigung
(1) Verträge ohne Laufzeit
Bei Verträgen ohne Laufzeit ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum
1. des Folgemonats kündbar.
(2) Verträge mit einer Mindestlaufzeit
Bei Verträgen von 1/2 Jahr, spätestens jedoch 1 Monat
vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Erfolgt keine Kündigung,
so verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Mindestlaufzeit
von 1/2 Jahre.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten
des Auftraggebers
(1) Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu nutzen.
Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen
allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden
Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Auftraggeber überlassenen
individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Zu diesem Zweck
ist die Einziehung der fälligen Beträge entweder mittels
Lastschrift zu gestatten oder für die laufenden Zahlungen -
sofern praktikabel einen Dauerauftrag einzurichten,
b) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste und die erbrachten
Dienstleistungen nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen,
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
künftig für die Nutzung der Dienste und der durch den
Dienstleister erbrachten Dienstleistungen erforderlich sein sollten;
d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu
tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung
besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt
haben;
e) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen
(Störungsmeldung).
§ 5 Nutzung durch Dritte
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er -
gleichgültig in welcher Form - an „4People Hosting“
sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Der Dienstleister haftet
nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.
Eine Nutzung der Leistungen vom Dienstleister für pornografische
oder sonstige strafbare Inhalte sind unzulässig. Aufgrund der
knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, daß wir
eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen,
ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das
gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen
Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst
dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die
tatsächliche
Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
(2) Der Auftraggeber hat auch jene Leistung zu zahlen, die im Rahmen
der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden
sind.
§ 6 Leistungsverzögerungen
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Dienstleister die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber,
Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom
AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Subunternehmern des
Dienstleisters oder deren Unterlieferanten, Subunternehmern bzw.
bei den vom Dienstleister autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern
eintreten - hat der Dienstleister auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Dienstleister
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb
des Verantwortungsbereiches des Dienstleisters liegenden Störung
erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen
werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Dienstleister
oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den
Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht
hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Dienstleister berechtigt,
seine Dienste zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall
verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
(2) Besteht der Zahlungsverzug mehr als acht Wochen, so ist - ohne
daß es einer Mahnung bedarf - der gesamte Betrag bis zum Vertragsende
sofort fällig.
(3) Eine Mahnung erfolgt, wenn sich der Auftraggeber mit seinen
Zahlungen um mehr als 5 Arbeitstage in Verzug befindet. Es gilt
eine Mahngebühr von €uro 5,- als vereinbart und sofort
fällig.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt dem Dienstleister vorbehalten.
(5) Zahlungen werden gegen die jeweils älteste Forderung verrechnet.
§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs.
1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung
davon unterrichtet, daß der Dienstleister seine Anschrift
in
maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Soweit sich der Dienstleister Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist der Dienstleister berechtigt, die Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des
Betriebes erforderlich ist.
(3) Der Dienstleister steht dafür ein, daß alle Personen,
die von dem Dienstleister mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut
werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften
in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Unsere Dienstleistungen sind Erstellung und Test der Webseite des
Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, ggf. das Übertragen
der Seiten auf dem entsprechenden Server, auf dem der Kunde über
Speicherplatz verfügt, sowie die Wartung der Internet-Seiten
des Kunden. Der Dienstleister ist bemüht, den Auftrag des Kunden
schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die
Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich
vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste,
die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des
Auftrages entstehen.
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Dienstleister
wie auch im Verhältnis zu seinem Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
(2) Der Dienstleister haftet nicht für die über seine
Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch
dafür, daß sie frei von Rechten
Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die
Informationen übermittelt.
(3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Kommunikationsleitungen
eingetreten, gelten die im Verhältnis des jeweiligen Kommunikationsanbieters
und dem Dienstleister anwendbaren
Bestimmungen für die Haftung des Dienstleisters gegenüber
dem Auftraggeber entsprechend.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch
die Inanspruchnahme von Diensten, durch die Übermittlung und
Speicherung von Daten, durch die Verwendung übermittelter Programme
und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich
gespeicherter oder übermittelter Daten seitens des
Dienstleisters, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene
Speicherung oder Übermittlung von Daten durch den Dienstleister
nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf €uro 200,00 beschränkt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der
Schadens- und Verursachungsnachweis liegt beim Auftraggeber.
§ 10 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die
dem Dienstleister und Dritten durch die mißbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen,
daß der
Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 11 Zusätzliche Bestimmung
bei Softwarelieferungen/Softwarenutzung
Unter diese Bestimmung fällt die Programmierung und Gestaltung
von Internet-Inhalten, Datenbanken und Programmen in HTML, Java,
Java-Script, Flash, CGI, Perl oder sonstigen für die Darstellung
von Inhalten über Intranet und/oder Internet notwendigen Batch-,
Script-, Datenbank- oder Programmiersprachen sowie die elektronische
Verarbeitung von Texten, Bild- oder Tonmaterial sowie Animationen
und Video.
(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung des Dienstleisters auf
Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich
oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die
Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
(2) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der
Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche
Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis
der durch den Dienstleister durchgeführten Arbeiten, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes
erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart
wurde.
(3) Das Nutzungsrecht an einer vom Dienstleister entwickelten oder
gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung
für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber
darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten
zugänglich machen. Nicht als Dritte geltende Personen, die
im Auftrag des Auftraggebers dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben
oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
(4) Wird von Abs. 3 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht
für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen
alle Kopien den Original-Copyright-Vermerke sowie alle sonstigen
Schutzvermerke tragen.
(5) Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen
Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der
Auftraggeber gehalten, den Dienstleister unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung
des Dienstleisters keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen
und dem Dienstleister auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige
Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich
eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
b) Anmeldung bei Suchmaschinen
Auf Wunsch führt der Dienstleister eine Anmeldung der Webseiten
bei einer vom Dienstleister festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen
(Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistungen
erbringt der Dienstleister nach besten Möglichkeiten einer
automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die
tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die betroffenen Suchmaschinen.
Über eine Aufnahme und dem Zeitpunkt entscheidet naturgemäß
alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist
bekannt, daß die von ihm für die Anmeldung angegebenen
Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen
werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich
sind.
(6) Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon
durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt sind oder wenn nach
Auffassung des Dienstleisters eine Klage wegen der
Verletzung von Schutzrechten droht, so hat der Dienstleister das
Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine
Schutzrechte mehr verletzt,
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand
weiter zu nutzen.
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen,
der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen
des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten
Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber
das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages
in Höhe von x €uro für die Nutzung und den Wertverlust
zu erstatten.
(7) Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche
Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf
einem vom Auftraggebern stammenden Konzept oder darauf beruht, daß
der
Vertragsgegenstand vom Auftraggeber geändert oder zusammen
mit nicht vom Dienstleister gelieferten Vertragsgegenständen
betrieben wurde.
§ 12 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Kempen. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien
sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung und die Beendigung des Vertrages - soweit der Auftraggeber
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Kempen.
) Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die
Rechtsnachfolger des Auftraggebers gebunden.
) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hatten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit
der Bestimmungen entsprechend.
Ansprechpartner:
Fa. 4People Hosting
ICS-W GbR
Hr. S. Wefels
Tel.: 0177 8556 109
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